Name und Sitz des privaten Vereins
Der Verein führt den Namen 'Little Animal Home'.
Der Verein hat seinen Sitz in 51503 Rösrath, Sülzer Burg 8.
Zweck des Vereins
Förderung und Vertretung des Tierschutzes im Bereich Kleintiere und
Schildkröten durch die Aufnahme von Fund- und Abgabekleintieren.
Die Tiere werden, um ihnen ein weiteres ungewisses Schicksal zu ersparen, nicht
weitervermittelt, sondern bleiben auf Lebenszeit in dem Tierheim "Little
Animal Home". So ist gewährleistet, daß sie in artgerechter
Unterbringung versorgt werden.
Zu den aufgenommen Kleintieren gehören: Hamster, Ratten, Mäuse,
Meerschweinchen und Wellensittiche. Des weiteren finden Wasserschildkröten in
dem Tierheim eine neue Heimat.
Mittels einer Beratungsstelle
für Fragen bei der Haltung von Käfigtieren und Schildkröten soll vorbeugender
Tierschutz geleistet werden. Durch die Annahme lästig gewordener Käfigtiere
soll Tierquälerei oder das Aussetzen dieser Tiere verhindert werden.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für
satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keinerlei
Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Der Vorstand
Der Vorstand sind:
Heike Groß (1. Vorsitzende)
Stephan Groß (2. Vorsitzende)
Der erste Vorsitzende stellt seinen Vertreter.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins entsprechend dieser Satzung. Dem
Vorstand obliegt die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins.
Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann jederzeit von interessierten Personen mit einer
Beitrittserklärung beantragt werden. Bei Minderjährigen ist der Antrag auf
Mitgliedschaft von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Über die
Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit, im Falle einer
Ablehnung brauchen die Gründe nicht mitgeteilt zu werden. Nach Aufnahme in den
Verein verpflichtet sich das Mitglied zur regelmäßigen Zahlung seines
Mitgliedsbeitrages.
Die Mitgliedsbeiträge sind steuerlich nicht absetzbar.
Mitgliedschaft
Auf Wunsch der Mitglieder findet einmal im Jahr ein Tag der offenen Tür im Tierheim statt, dessen
Termin den Mitgliedern vier Wochen vorher schriftlich angekündigt wird. Ein
Besuch des Tierheims ist nach vorheriger Terminabsprache jederzeit möglich.
Eine Mitgliederversammlung findet nur statt, wenn dies von der Mehrheit der
Mitglieder gewünscht wird. Die Mitglieder erhalten zum Beginn eines jeden neuen
Jahres die komplette Ein- und Ausgabenaufstellung der Vereinseinnahmen. Zudem
wird mindestens zweimal jährlich eine Zeitschrift über die Geschehnisse im
Tierheim informieren.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluß durch
den Vorstand. Eine Kündigung ist unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen
zum Ende eines Quartals möglich. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Eine
Rückzahlung von Beiträgen ist bei Austritt ausgeschlossen. Eine
Streichung der Mitgliedschaft erfolgt automatisch nach einjährigem
Zahlungsrückstand.
Schlußbestimmung
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Satzung rechtsunwirksam sein oder
werden, so bleiben alle anderen Bestimmungen davon unberührt. Diese Satzung
tritt durch Beschluß der Gründerversammlung vom 1.3.1998 in Kraft.